

OÖ Bildungskonto: Allgemeines und Spezielles Bildungskonto (gültig von 2010 bis 2014)
Mit dem OÖ. Bildungskonto wird die berufsorientierte Weiterbildung und Umschulung (ausgenommen Umschulungen i.S.d. AMS) zur Arbeitsplatzsicherung gefördert.
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/24636_DEU_HTML.htm
OÖ Bildungskonto für JungunternehmerInnen
Für JungunternehmerInnen, deren Betrieb in Oberösterreich ist.
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-B87DDDA2-7B18EB9A/ooe/hs.xsl/24637_DEU_HTML.htm
Wirtschaftsimpulsplusprogramm
Für Klein- u. Mittelbetriebe, die Mitglieder der Wirtschaftskammer OÖ. sind und die in die berufliche Ausbildung ihrer MitarbeiterInnen investieren. Die Firma kann nur für jene MitarbeiterInnen eine Förderung beantragen, die sich in einem vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnis befinden.
Gefördert werden Kurs- und Prüfungskosten für berufsorientierte Bildungsmaßnahmen ausschließlich in den Bereichen Export und Technologie/Innovation.
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-B87DDDA2-7B18EB9A/ooe/hs.xsl/26538_DEU_HTML.htm
Landesregierungen der österreichischen Bundesländer:
Für Förderungen in den einzelnen Bundesländern nehmen Sie bitte Kontakt mit der jeweiligen Landesregierung auf:
Burgenland: 02682 66 88 666
Kärnten: 050 536 30- 657
Niederösterreich: 02742 9005- 9555
Salzburg: 0662 8042- 3681
Steiermark: 0316 877- 1502
Tirol: 0512 508- 3559
Vorarlberg: 05574 511- 22205
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
http://www.ams.at/sfu/14183.html
Kontakt: AMS-Landesgeschäftsstelle, Europaplatz 9, 4021 Linz, ams.oberoesterreich@ams.at, Tel. +43(0)732 6963 DW 20140 (Fr. Blümel), DW 20142 (Fr. Plecr), DW 20146 (Fr. Mayr) oder DW 20152 (Fr. Brandstetter) oder AnsprechpartnerInnen in den regionalen Geschäftsstellen des AMS: Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des AMS richtet sich nach der personaldisponierenden Stelle des Betriebes, in dem die zu fördernden ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind.
Liste unter: www.ams.at/neu/4125.htm
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe
http://www.ams.at/sfu/18039.html
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit
http://www.ams.at/sfu/20992.html
Kontakt: AnsprechpartnerInnen in den regionalen Geschäftsstellen des AMS: Die Zuständigkeit der Landesgeschäftsstelle des AMS richtet sich nach dem Standort/den Standorten, auf den sich die Sozialpartnervereinbarung bezieht. Liste unter: www.ams.at/neu/4125.htm
Bildungskarenz / Weiterbildungsgeld
http://www.arbeiterkammer.com/online/bildungskarenz-20187.html
Bildungskarenz plus
Kontakt: Den Antrag auf Weiterbildungsgeld bringt der/die ArbeitnehmerIn bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ ein. Die Zuständigkeit der Landesgeschäftsstelle des AMS richtet sich nach dem Wohnort der beantragenden Person. Liste unter: www.ams.at/neu/4125.htm
Den 50%-Zuschuss zu den Weiterbildungskosten beantragt das Unternehmen unter Vorlage der Rechnung beim Wirtschaftsressort des Landes OÖ: www.land-oberoesterreich.gv.at, 0732 77 20 - 15121
Gesundheitshunderter
Einzelförderungen sind möglich.
GPA: formloses Ansuchen
GÖD: Ansuchen um Bildungsförderungsbeitrag, wenn es sich um eine „berufsspezifische Ausbildung“ handelt.
Für ArbeitnehmerInnen
Für Steuerpflichtige Erwerbstätige nach Einreichen einer Einkommenssteuerveranlagung / Arbeitnehmerveranlagung
Gefördert wird berufliche Aus- und Weiterbildung (Kurskosten, Lehrbehelfe), Fahrt- und Nächtigungskosten (Obergrenze!), Universitätsstudium (rückwirkend ab 2003), Allgemeinbildung (AHS-Matura). Die Bemessungsgrundlage für die Steuerleistung reduziert sich um den Betrag der Weiterbildungskosten bzw. Betriebskosten.
Kontakt: Bundesministerium für Finanzen, Wien, www.bmf.gv.at, Tel. +43(0)1 514 33-0
Für Unternehmen / Bildungsfreibetrag
Für Unternehmen, die ihren MitarbeiterInnen Fortbildungen zahlen.
Gefördert wird Weiterbildung von MitarbeiterInnen im betrieblichen Interesse.
Kontakt: Informationen und Formular-Download unter www.portal.wko.at Suche-Feld „Bildungsfreibetrag“